Beim Onboarding von externen Drittanbietern gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn die phygitalen Produkte technisch und organisatorisch durch den externen Drittanbieter bereits aufbereitet sind, um sie auf der Plattform von MountainKraft veröffentlichen zu können, erfolgt durch MountainKraft eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen und ob die phygitalen Produkte den Basics und der Mission von MountainKraft entsprechen. Wenn ja, dann wird mit dem externen Drittanbieter ein Distributionsvertrag abgeschlossen.
  1. Wenn der externe Drittanbieter MountainKraft physische Produkte anbietet, die sich grundsätzlich zur Phygitalisierung eignen und den Basics und der Mission von MountainKraft entsprechen, kann MountainKraft den externen Dirttanbieter bei der Phygitalisierung unterstützen. In diesem Fall wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dem Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien geregelt werden. Wichtige Punkte betreffen insbesondere:
    1. Prüfung und Garantie der Zuverlässigkeit des externen Drittanbieters, dass er tatsächlich liefern kann, was er verspricht.
    2. Reale Übergabe der physischen Produkte in den Herrschaftsbereich von MountainKraft (Transport in das Lager von MountainKraft oder exklusiver Zugang zu einem externen Lager).
    3. Qualitätskontrolle der physischen Produkte durch MountainKraft, bevor die Phygitalisierung erfolgt.
    4. Phygitalisierung durch MountainKraft (auch durch Kooperationspartner).
    5. Faire Festlegung der Urheberrechte des externen Drittanbieters und MountainKraft.
    6. Festlegung der Abgeltung des zeitlichen, technischen und organisatorischen Aufwandes von MountainKraft für Phygitalisierung, NFT-Generierung, Vermarktung, Distribution und Nachbetreuung der eingebrachten Kollektion.
    7. Roadmap vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zur Veröffentlichung der Kollektion und der vorgesehenen Nachbetreuung.